mit 1. Mai 2025 treten wesentliche Änderungen im Bereich der Vordienstzeitenanrechnung sowie der Berücksichtigung von Branchenerfahrung in Kraft. Diese Regelungen betreffen sowohl neu eintretende Mitarbeiter:innen als auch bereits im Betrieb beschäftigte Dienstnehmer:innen.
Vordienstzeiten Anrechnung ab 01. Mai 2025 in Gastronomie / Hotellerie
🔹 Punkt XIII – Neuregelung der Vordienstzeitenanrechnung
Ab 1. Mai 2025 gilt für neu eintretende Dienstnehmer:innen eine präzisierte Verpflichtung:
Die Anrechnung von Vordienstzeiten und Branchenerfahrung ist „spätestens am ersten Arbeitstag“ bekannt zu geben.
Diese Formulierung macht klar, dass Unternehmen verpflichtet sind, die relevanten Vordienstzeiten bereits bei Dienstantritt festzustellen und entsprechend zu berücksichtigen. Dies schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und verhindert nachträgliche Diskussionen oder Korrekturen.
🔹 Punkt XVI – Lohn- und Gehaltserhöhungen bei langjähriger Betriebszugehörigkeit
Auch bestehende Dienstverhältnisse sind von den neuen Regelungen betroffen. Punkt XVI sieht Lohn- und Gehaltserhöhungen aufgrund von langjähriger Betriebszugehörigkeit vor – verweist dabei jedoch direkt auf Punkt XIII.
Das bedeutet konkret:
👉 Auch für bereits im Betrieb beschäftigte Mitarbeiter:innen sind die bisherigen Vordienstzeiten neu zu bewerten und ggf. anzupassen.
👉 Arbeitgeber sind daher gefordert, bestehende Personalakten zu überprüfen und alle relevanten Vordienstzeiten ordnungsgemäß und vollständig zu erfassen.
🔍 Ihr nächster Schritt
Um Rechtskonformität sicherzustellen, empfehlen wir:
- Eine systematische Überprüfung aller bestehenden Dienstverhältnisse.
- Ein strukturiertes Onboarding für neue Dienstnehmer:innen inklusive der Erhebung aller relevanten Vordienstzeiten.
- Ggf. Anpassungen in den internen HR-Prozessen und der Lohnverrechnung.
Gerne unterstützen wir Sie mit individuellen Beratungen zur Umsetzung dieser Änderungen in Ihrem Betrieb.