Bei der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung spielt die korrekte und fristgerechte Meldung an Finanzamt und Sozialversicherungsträger eine zentrale Rolle.
Jede verspätete oder fehlerhafte Meldung kann zu empfindlichen Strafen oder Nachzahlungen führen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Meldungen immer rechtzeitig, vollständig und gesetzeskonform übermittelt werden – damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Unsere Leistungen bei Meldungen an Finanzamt & Sozialversicherung
✅ Anmeldungen und Abmeldungen von Dienstnehmern:
Fristgerechte Meldung aller Beschäftigungsaufnahmen, Austritte und Änderungen an die zuständigen Sozialversicherungsträger über das ELDA-System.
✅ Lohnzettel (L16) und Jahresmeldungen:
Wir erstellen sämtliche Lohnzettel korrekt und übermitteln sie pünktlich an das Finanzamt – elektronisch und vollständig.
✅ Meldung der Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe:
Wir bereiten die notwendigen Meldungen für die Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe vor und stellen sicher, dass alle Beiträge korrekt gemeldet werden.
✅ Meldung an die betriebliche Vorsorgekasse (BVK):
Bei Neueintritten oder Beendigungen eines Dienstverhältnisses führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Vorsorgekasse fristgerecht durch.
✅ GPLA-Prüfung Vorbereitung:
Wir unterstützen Sie dabei, alle Meldungen und Unterlagen prüfungssicher aufzubereiten – eine solide Basis für jede kommende GPLA-Prüfung.
Welche Meldungen müssen bei einem neuen Dienstnehmer gemacht werden?
👉 Vor Arbeitsbeginn muss eine Anmeldung bei der zuständigen Sozialversicherung erfolgen. Zusätzlich wird das Dienstverhältnis im Lohnkonto geführt, und die Meldungen an das Finanzamt erfolgen im Zuge der Lohnverrechnung.
Was passiert bei verspäteten Meldungen?
👉 Verspätete Anmeldungen oder Abmeldungen können zu hohen Strafen durch die Sozialversicherung oder das Finanzamt führen. Unsere laufende Betreuung garantiert, dass keine Fristen versäumt werden.
Welche Jahresmeldungen sind verpflichtend?
👉 Zum Jahresende sind insbesondere die Lohnzettel (L16) für das Finanzamt, die Jahreslohnkonten sowie die Meldungen an die Sozialversicherungsträger zu erstellen und abzugeben. Auch hier übernehmen wir alle Schritte für Sie.
Wie erfolgt die Übermittlung der Meldungen?
👉 Alle Meldungen werden von uns elektronisch über ELDA (für die Sozialversicherung) und über das FinanzOnline-Portal (für das Finanzamt) eingereicht – schnell, sicher und gesetzeskonform.