An- & Abmeldungen in der Lohn- und Gehaltsverrechnung: Sicher, schnell und gesetzeskonform
Die An- und Abmeldung von Mitarbeitern ist ein zentraler Bestandteil der Lohn- und Gehaltsverrechnung. Jeder Dienstnehmer muss bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet und beim Ende des Dienstverhältnisses ordnungsgemäß abgemeldet werden. Eine fehlerhafte oder verspätete Meldung kann hohe Strafen nach sich ziehen – umso wichtiger ist ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Bearbeitung aller An- und Abmeldungen – pünktlich, rechtssicher und abgestimmt auf Ihre Unternehmensprozesse.
Unsere Leistungen im Bereich An- und Abmeldungen:
- Anmeldung neuer Dienstnehmer bei der zuständigen Sozialversicherung
- Abmeldung von Mitarbeitern nach Ende des Dienstverhältnisses
- Änderungsmeldungen bei Änderung von Arbeitszeiten, Beschäftigungsumfang oder Entgelt
- Beratung bei Sonderfällen, wie geringfügige Beschäftigung, Mehrfachbeschäftigung oder Karenzen
- Überwachung gesetzlicher Fristen zur Vermeidung von Sanktionen
- Kommunikation mit Behörden und Unterstützung bei Rückfragen
Durch unsere Erfahrung im Bereich Lohn- und Gehaltsverrechnung stellen wir sicher, dass alle Schritte effizient und fehlerfrei durchgeführt werden.
Wann muss ein Dienstnehmer angemeldet werden?
👉 Jeder Mitarbeiter muss vor dem tatsächlichen Arbeitsantritt bei der zuständigen Sozialversicherung angemeldet sein. Eine verspätete Anmeldung kann zu hohen Geldstrafen führen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung eines Mitarbeiters?
👉 Für die Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich: Name, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Beschäftigungsart sowie Eintrittsdatum. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Informationen vollständig und korrekt zusammenzustellen.
Wie läuft eine Mitarbeiter Abmeldung ab?
👉 Die Abmeldung muss unmittelbar nach dem Ende des Dienstverhältnisses erfolgen. Auch hier gilt es, gesetzliche Fristen einzuhalten. Wir übernehmen die termingerechte Abwicklung, damit keine Sanktionen drohen.
Was passiert bei Änderungen während des Dienstverhältnisses?
👉 Änderungen wie z. B. eine Arbeitszeitreduktion oder Gehaltsanpassung müssen ebenfalls zeitnah gemeldet werden. Wir behalten diese Verpflichtungen für Sie im Blick und kümmern uns um alle Meldungen.
Wie kann ich einen Mitarbeiter abmelden?
👉 Die Abmeldung eines Mitarbeiters erfolgt elektronisch über das ELDA-Portal der Sozialversicherung. Wir übernehmen diese Meldung für Sie direkt nach Ende des Dienstverhältnisses – rechtzeitig und vollständig.
Kann ich einen Mitarbeiter ohne Kündigung abmelden?
👉 Ja, eine Abmeldung ist auch ohne klassische Kündigung möglich, etwa bei Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses, einvernehmlicher Auflösung oder bei Ende einer Probezeit. Wichtig ist nur, dass das Dienstverhältnis tatsächlich endet und die Abmeldung fristgerecht erfolgt.
Wie und wo melde ich Mitarbeiter an?
👉 Mitarbeiter werden über das ELDA-System bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (ÖGK) angemeldet. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Anmeldung fristgerecht, vollständig und rechtssicher übermittelt wird – inklusive aller notwendigen Unterlagen.