Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten, Sonderzahlungen und Nachtzuschlägen

Professionelle Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten und Nachtzuschlägen. Sicher, korrekt und effizient. Jetzt beraten lassen!
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Eine präzise und korrekte Verrechnung von Überstunden, Reisekosten, Sonderzahlungen und Nachtzuschlägen ist essenziell, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Mitarbeiterzufriedenheit sicherzustellen. Fehler in der Abrechnung können schnell zu hohen Nachzahlungen oder unzufriedenen Arbeitnehmern führen.

Mit uns sichern Sie sich eine rechtskonforme und effiziente Verrechnung aller Sonderleistungen.


Unsere Leistungen im Bereich Verrechnung

Überstundenverrechnung:

Wir berechnen gesetzeskonform Überstunden, Mehrarbeitsstunden und Sonntags- sowie Feiertagszuschläge gemäß den gültigen arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Verrechnung von Prämien und Sonderzahlungen:

Ob Mitarbeiterprämien, Jubiläumsgelder oder Sonderzahlungen – wir beraten Sie bei der Gestaltung und sorgen für die korrekte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung.

Reisekosten und Spesenabrechnung:

Kilometergelder, Diäten, Nächtigungsgelder – wir prüfen und verrechnen Ihre Reiseabrechnungen präzise und unter Berücksichtigung aktueller steuerlicher Richtlinien.

Nachtzuschläge:

Wir kümmern uns um die korrekte Berechnung von Nachtarbeitszuschlägen sowie die exakte steuerliche und SV-rechtliche Abwicklung.

Sonderfälle in der Verrechnung:

Sabbaticals, Altersteilzeit, Elternkarenzen oder steuerfreie Zuschüsse: Wir haben auch bei Spezialfällen den Überblick und sorgen für die richtige Abwicklung.



Wie werden Überstunden richtig abgerechnet?


👉 Überstunden müssen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag mit einem Zuschlag (meist 50 % oder 100 %) abgegolten werden. Wir sorgen dafür, dass alle Regeln korrekt umgesetzt werden.



Wie werden Reisekosten steuerfrei behandelt?


👉 Nur bestimmte Beträge für Diäten, Kilometergelder und Nächtigungsgelder sind steuerfrei. Wir stellen sicher, dass Ihre Abrechnung rechtskonform und für Sie und Ihre Mitarbeiter steuerlich optimal gestaltet wird.



Was zählt zu Sonderzahlungen?


👉 Nur bestimmte Beträge für Diäten, Kilometergelder und Nächtigungsgelder sind steuerfrei. Wir stellen sicher, dass Ihre Abrechnung rechtskonform und für Sie und Ihre Mitarbeiter steuerlich optimal gestaltet wird.?



Müssen Nachtzuschläge versteuert werden?


👉 Nachtzuschläge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Wir beraten Sie und sorgen für eine gesetzeskonforme Verrechnung.



Wie wird Mutterschutz in der Lohnverrechnung behandelt?



👉 Während des Mutterschutzes (Beschäftigungsverbot) ruht das Arbeitsverhältnis, und die Mitarbeiterin erhält Wochengeld von der Krankenkasse – nicht vom Arbeitgeber. Wir sorgen dafür, dass der Zeitraum korrekt in der Lohnverrechnung erfasst wird.



Wie wird Elternkarenz lohntechnisch abgebildet?



👉 Während der Elternkarenz besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Trotzdem sind Meldungen an die Sozialversicherung notwendig – wir übernehmen diese Meldungen fristgerecht.



Muss ich bei Mutterschutz oder Karenz Sondermeldungen an die Behörden machen?



👉 Ja. Beim Eintritt in den Mutterschutz sowie beim Beginn und Ende einer Karenz müssen spezielle Meldungen über ELDA (elektronisches Datenaustausch-System) erfolgen. Wir übernehmen diese Meldungen für Sie.


Zählen Karenzzeiten für Urlaubsansprüche oder Sonderzahlungen?


👉 Teilweise ja, teilweise nein. Wir beraten Sie individuell, damit Ihre Mitarbeiter korrekt abgerechnet werden und es zu keinen rechtlichen Problemen kommt.

Weitere Leistungen

Die GPLA-Prüfung (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) kann für Unternehmen eine große Herausforderung darstellen. Im Rahmen
Bei der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung spielt die korrekte und fristgerechte Meldung an Finanzamt und
Eine präzise und korrekte Verrechnung von Überstunden, Reisekosten, Sonderzahlungen und Nachtzuschlägen ist essenziell, um gesetzliche